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13. Nov 2020

 Aufsichtsrat beschließt Jahresabschluss 2018 auf Grundlage von Covid-19-Gesetz

Am 11.11.2020 hat der Aufsichtsrat in seiner ordentlichen Sitzung den Jahresabschluss 2018 beschlossen. Möglich und notwendig wurde das aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie und dem von der Bundesregierung im März 2020 beschlossenen Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie. Für das Jahr 2018 wurde ein relativ geringer Jahresverlust von nur 5.646,46 € (gegenüber rund 160 TEUR Verlust in 2017 und rund 116 TEUR Verlust in 2016). Vorstandsmitglied von Rüden bezeichnet das als "rote Null". Der Verlust wurde aus der Rücklage gedeckt. Die gesamte Rücklage beläuft sich immer noch auf rund 814 TEUR. 

Für das Geschäftsjahr 2019 rechnen Vorstand und Aufsichtsrat wieder mit einem positiven Ergebnis und einer auszuschüttenden Dividende für die Mitglieder. Für die noch anstehenden Prozesskosten in 2020/21 wurden bereits erhebliche Rückstellungen gebildet. Auch wenn der Bauverein in der Zukunft noch erhebliche finanzielle Aufgaben stemmen muss, ist die finanzielle Lage der Genossenschaft langfristig wieder stabil. 

Der beschlossene Jahresabschluss sowie der Geschäftsbericht 2018 und der Bericht des Aufsichtsrates liegen bis zum 30.11.2020 in den Geschäftsräumen des Bauverein Bestwig zur Einsicht für unsere Mitglieder aus.