Hausdurchsuchung, Kaufverträge & einstweilige Verfügung

14. Mai 2018

 Betrügereien des ehemaligen Vorstands aufgedeckt

I. Hausdurchsuchungen in Bestwig und Berlin bei Familie Voßwinkel
Am Mittwoch, den 25.04.2018 haben Steuerfahndung, Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei zeitgleich in Berlin und Bestwig eine Hausdurchsuchung und Beschlagnahme zahlreicher Unterlagen in den Räumen der Familie Voßwinkel durchgeführt. Diese Maßnahme wurde unter anderem aufgrund der Strafanträge des Bauverein Bestwig durchgeführt.

II. Beschlagnahmte Kaufverträge über Häuser der Genossenschaft
Bei der Hausdurchsuchung wurden zwei Kaufverträge gefunden, die der ehemalige Vorstand Anton Voßwinkel und der Nichtvorstand Tatiana Voßwinkel am 18.04.2018 und am 19.04.2018 bei einem Berliner Notar in betrügerischer Absicht abgeschlossen haben. Käufer ist eine neu gegründete ARTAR Bestwig Objektgesellschaft UG mit 1.000 € Stammkapital.

Zu einem Preis von zusammen 796.000 € sollten mit Ausnahme der Vereinsstraße 12 alle Häuser des Bauvereins nach Berlin verkauft werden. Der tatsächliche Verkehrswert beläuft sich bei vorsichtiger Schätzung auf rund 3 Mio. Euro. Da die Berichtigung des Registers weiter behindert wird, konnten beide als berechtigte Vertreter unserer Genossenschaft auftreten.

III. Einstweilige Verfügung
Inzwischen konnten wir gegen Anton Voßwinkel eine einstweilige Verfügung beim Landgericht Arnsberg erwirken. Demnach wurde Anton Voßwinkel gegen Androhung eines Ordnungsgeldes von 250.000 € und bis zu 6 Monaten Haft, wenn das Ordnungsgeld nicht beigetrieben werden kann, untersagt:
• Grundbesitz der Genossenschaft zu veräußern oder zu belasten,
• Verbindlichkeiten für die Genossenschaft einzugehen,
• über Rechte oder Forderungen der Genossenschaft zu verfügen,
• im Namen der Genossenschaft Schuldanerkenntnisse abzugeben sowie
• Forderungen der Bauman GmbH, der GmbH & Co. KGs sowie der Voßwinkel GmbH gegen die Genossenschaft zu erfüllen sowie
• Forderungen jeglicher Art der ARTA Bestwig, Objektgesellschaft UG gegen die Genossenschaft zu erfüllen.