Urteil des OLG Hamm

26. Apr 2019

Voller Erfolg für den Bauverein Bestwig 

Am 25.04.2019 hat das OLG Hamm in einer mündlichen Verhandlung festgestellt, dass Peter Voßwinkel aufgrund eines Formfehlers nicht rechtswirksam in den Aufsichtsrat gewählt wurde. In der Folge ist natürlich auch die Bestellung von Tatiana Voßwinkel unwirksam, da sie in Abwesenheit von Stephan Nüse allein durch Peter Voßwinkel und Robin Knüpfer erfolgte.

Die vielen juristischen Winkelzüge, die falschen eidesstattlichen Versicherungen und das 3fach nachgebesserte, gefälschte Protokoll der Mitgliederversammlung durch Robin Knüpfer und Peter Voßwinkel konnten das Gericht nicht überzeugen. 

Die Revision zum BGH wurde verwehrt. Sobald das Urteil rechtskräftig ist, kann das Genossenschaftsregister mit Löschung von Tatiana Voßwinkel korrigiert werden und die weitere juristische Aufarbeitung kann beginnen.