Endlich ein Urteil im Strafprozess um die Kaufverträge

27. Jan 2023

Heute wurden beim Landgericht Arnsberg die Urteile in dem langjährigen Strafverfahren gesprochen. Heraus kamen dabei aber nur Bewährungsstrafen.

Für den Bauverein Bestwig ist die Verurteilung der Angeklagten ein Teilerfolg. Nun können wir uns voll auf den für uns entscheidenden Prozess in Berlin konzentrieren, in dem es um das Eigentum an unseren Grundstücken geht.

Enttäuschend ist aber das Strafmaß, zumal ein Großteil der Straftaten gegen den Bauverein erst gar nicht angeklagt wurden. So blieben der Einbruch in das Büro und die Veruntreuung von bar eingenommenen Mieten sowie die Ausführung von Überweisungen auf eigene Firmenkonten völlig straffrei. Sie wurden deshalb nicht angeklagt, weil sich die Schuldanerkenntnisse und die Kaufverträge als große Straftaten leichter beweisen lassen. Außerdem sollten die Hauptanklagepunkte die Insolvenzverschleppung und erhebliche Steuerhinterziehung mit den anderen familieneigenen Firmen sein. Die Anklage wegen Untreue käme nur oben drauf.

Umso enttäuschender ist nun, dass diese Hauptanklagepunkte als Teil eines Deals fallen gelassen wurden, damit sich die Angeklagten in der Untreue zum Bauverein schuldig bekennen. Mit ehrlicher Arbeit hätten die Verurteilten in dieser Zeit jedenfalls nicht so viel Geld steuerfrei erwirtschaften können. Alle drei Angeklagten haben sich gegenüber dem Gericht als erwerbslos bezeichnet.

Zweimal Mengenrabatt bei den Straftaten und in der Folge nur Bewährungsstrafen. Über die Signalwirkung dieser Entscheidung darf man geteilter Meinung sein.